Das Buch «Flegeljahre» des deutschen Schriftstellers Jean Paul (1763 – 1825) beginnt mit einer Testamentseröffnung. Im Testament steht, dass derjenige das Haus erbt, der innerhalb von 30 Minuten um den Erblasser weint. Und dann schildert Paul anschaulich, wie die Versammelten versuchen, Tränen aus sich herauszudrücken...

Erbteilungen haben auch im wirklichen Leben schon viele Familien auseinandergebracht. Angesichts des Todes eines Familienangehörigen können neben der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen, die unterschiedlichsten Gefühle hochkommen. Die Furcht beispielsweise, von den Geschwistern übervorteilt zu werden. Oder die Angst der zweiten Ehefrau des Erblassers, dass die Stiefkinder sie aus dem Haus jagen. Oder ganz banal: Wer kriegt was? Aber ja nicht zu viel davon! Der Vorteil der Konfliktbearbeitung durch Mediation ist, dass trotz unterschiedlichen Meinungen die Erbengemeinschaft in Kontakt bleibt, sich bei Entfremdung wieder näher kommt, miteinander redet, Differenzen gemeinsam bearbeitet und nach tragfähigen Lösungen sucht. Bestenfalls findet eine Erbmediation bereits vor dem Erbfall statt. Nach der Analyse der persönlichen Situation des künftigen Erblassers, werden die Wünsche und Ziele der einzelnen Familienmitglieder ermittelt und die testamentarische Regelung gemeinsam entwickelt. Nach Abschluss der Mediation gilt die von allen Beteiligten vereinbarte Nachlassregelung. Das Licht des Wissens und der Teilhabe hat allfällige Schatten der Missgunst vertrieben.

Mediatorinnen / Mediatoren

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