Mediator:innen benötigen Weiterbildung und Supervision, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern sowie ihre Praxis und ihre Haltung zu reflektieren, zu differenzieren und zu festigen.

Weiterbildung wird von Ausbildungsinstituten, Mediationsorganisationen und Fachgruppen angeboten. Supervision und Intervision findet in der Regel in selbstorganisierten Gruppen statt, sie können aber auch im Einzelsetting durchgeführt werden.

Weiterbildung / Supervision und Intervision dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der anspruchsvollen Dienstleistungen von Mediator:innen.
 

Standardnachweis

Vom FSM anerkannte Mediator:innen unterstehen einer kontrollierten Weiterbildungspflicht, die im Minimum 60 Stunden innerhalb von drei Jahren umfasst. Dabei werden in einem begrenzten Umfang auch andere Leistungen angerechnet, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten als Mediator:innen dienen, z.B. eigene Lehr- oder wissenschaftliche Tätigkeit, Mitarbeit in Mediationsorganisationen, Praxisanleitung künftiger Mediator:innen und dokumentierte Praxis. Die Bestätigung des Titels durch die FSM erfolgt, wenn die dafür in AR und ARL festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Fragebogen Weiterbildungsnachweise
 

Modifizierter Nachweis

Personen, welche das 65. Altersjahr erfüllt haben und mindestens 12 Jahre als «Mediator:innen FSM» anerkannt waren, haben für die Weiterbildung nicht mehr zwingend den Standardnachweis zu erbringen. Im Übrigen bleibt für sie bezüglich Rechten und Pflichten alles wie bisher, wenn sie den Titel «Mediator:in FSM» weiterhin tragen wollen.

Regelung Modifizierter Weiterbildungsnachweis
 

Supervision

Für Personen, die im Rahmen von FSM-anerkannten Lehrgängen als Supervisor:innen tätig sind, wird vorausgesetzt, dass sie mit der Praxis der Mediation sowie theoretischen Grundlagen vertraut sind. Zudem verfügen sie über didaktische Kompetenzen, um Mediator:innen in Ausbildung darin zu unterstützen, ihre eigene Konfliktkompetenz, ihr Handeln in der Mediation und in mediativer Intervention (Denken, Fühlen und Handeln) sowie ihre Haltung zu reflektieren.

Die Kompetenz als Supervisor:in kann erworben werden entweder über eine Ausbildung in Supervision gemäss Standards des BSO und eine Mediationsausbildung oder über eine Ausbildung in Mediation und einen spezifizierten Lehrgang für Supervision in der Mediation im Umfang von mindestens 100 Stunden.

Die FSM führt eine Liste mit Personen, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Die von der FSM anerkannten Mediator:innen können diese Liste bei der Geschäftsstelle beziehen.

Antragsformular Aufnahme FSM-Liste Supervision