Vorwort

«Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. Wenn man seine Ruhe nicht in sich findet, ist es zwecklos, sie andernorts zu suchen.»

Mahatma Gandhi

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Neues Jahr. Es scheint so, dass das 2021 einiges an Unsicherheiten in sich birgt, dass uns persönlich, unsere Familien, Freunde, Klienten fordert und viel von uns abverlangt. Versuchen wir innere Ruhe zu bewahren. Ich wünsche uns allen, dass dies gelingt.

Mit meinen besten Wünschen und Grüssen
 

Im Namen des Vorstandes
Franziska Müller Tiberini, Präsidentin FSM



Covid-19 Update

Ab 18. Januar 2021 hat der Bundesrat weitere Massnahmen angeordnet. Im Zusammenhang mit der Durchführung von Mediationen ist zu beachten:

  • Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben
  • öffentlich zugängliche Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr geschlossen bleiben; davon ausgenommen sind soziale Einrichtungen (Anlaufstellen)
  • Arbeitgebende haben gegenüber ihren Arbeitnehmenden folgende Schutzmassnahmen umzusetzen:
    • Maskenpflicht in allen Innenräumen, wo sich mehr als nur eine Person aufhält
    • Home Office, soweit aufgrund der Art der Aktivität und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar.
       

Empfehlung FSM:

Aufgrund des Umstandes, dass Mediator/-innen in sehr unterschiedlichen Kontexten ihre Tätigkeit anbieten (z.B. selbständig erwerbend oder in einem Anstellungsverhältnis, in öffentlich zugänglichen Betrieben resp. Einrichtungen oder in sozialen Einrichtungen) sind allgemein gültige Empfehlungen nicht möglich. Jede Situation ist im Einzelfall zu beurteilen. Mediator/-innen in einem Anstellungsverhältnis haben die Weisungen ihres Arbeitgebers/ihrer Arbeitgeberin zu beachten. Für selbständig tätige Mediator/-innen empfiehlt die FSM, sorgfältig abzuwägen, ob eine Mediation mit persönlicher Anwesenheit der Medianden durchgeführt werden soll. Im Zweifelsfall ist einer Online-Mediation Vorrang zu geben. Werden Präsenz-Mediationen (mit maximal 5 Personen) durchgeführt, ist von einem einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Meter sowie mindestens 4 Quadratmeter pro Person auszugehen. Hygiene- und Verhaltensregeln sind in jedem Fall einzuhalten. Je nach Örtlichkeiten (öffentlich zugängliche Betriebe resp. Einrichtungen) sind Öffnungszeiten und Maskenpflicht zu beachten. Kantonale Besonderheiten bleiben vorbehalten.

Letztendlich liegt der Entscheid in der Eigenverantwortung des Mediators und der Mediatorin sowie der Medianden. Die Gesundheit geht in jedem Falle vor.

 

Im Namen des Vorstandes
Andrea Staubli, Vorstandsmitglied FSM



Neue Mitgliedsorganisationen der FSM

Per 1.1.2021 hat der Vorstand FSM zwei neue Mitgliedsorganisationen aufgenommen, welche wir an dieser Stelle gerne vorstellen.

Verein Mediation Freiburg (VMF)

Der Verein bezweckt die Mediation zu fördern, insbesondere durch Information und Weiterbildung; den Fachaustausch und die Kollegialität unter den Mitgliedern zu pflegen, die gemeinsamen Interessen der Mitglieder zu vertreten und Ansprechpartner für Behörden zu sein.

Website

 

Fairtragen

Fairtragen bezweckt die Förderung und Entwicklung der Mediation in all ihren Anwendungsbereichen. Fairtragen unterstützt die Vernetzung im In- und Ausland und fördert den gewaltfreien Umgang mit Konflikten durch Mediation und mediatives Handeln. Fairtragen unterstützt seine Mitglieder in ihrer fachlichen und beruflichen Tätigkeit durch Weiterbildung, Vertretung und weitere Dienstleistungen.

Website

 

Sollten Sie interessiert an einer Mitgliedschaft in einer dieser Mitgliedsorganisation sein, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
https://www.mediation-ch.org/cms3/de/verband/mitgliedsorganisationen

 

Im Namen des Vorstandes
Franziska Müller Tiberini, Präsidentin FSM



Fachgruppen der FSM

2020 haben sich vier Fachgruppen (Altersmediation, B2B Mediation, Mediation in Jugendstrafsachen, Online-Mediation) gebildet. Die Infos dazu sind seit Ende 2020 auf der Website FSM verfügbar.

Sollten Sie an einer Mitarbeit in diesen Fachgruppen interessiert sein, dann können Sie sich direkt an diese wenden.

https://www.mediation-ch.org/cms3/de/verband/dachverband/fachgruppen

 

Im Namen des Vorstandes
Franziska Müller Tiberini, Präsidentin FSM



Berufshaftpflichtversicherung FSM für Mediatoren FSM

Als Mediatiorin FSM / Mediator FSM können Sie von verschiedenen Dienstleistungen der FSM profitieren. Eine davon ist die Berufshaftpflichtversicherung.

Die FSM konnte mit der Zürich Versicherung einen neuen besseren Rahmenvertrag als den bisherigen der Generali abschliessen. Die Kosten für Mediatorinnen FSM / Mediatoren FSM konnten von Fr. 250.- auf Fr. 175.- reduziert, die Leistungen ausgebaut werden.

Bitte entnehmen Sie dem link «Berufshaftpflichtversicherung Merkblatt FSM» die detaillierten Leistungen sowie die zur Anwendung gelangenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sollten Sie interessiert an dieser Versicherung sein, melden Sie sich bitte bei uns.

 

Im Namen des Vorstandes
Markus Werner, Geschäftsführer FSM



Für Sie gelesen:

Die Klausel der vorherigen Mediation im Zivilverfahren: Ein Versprechen ohne Sanktion?

Das Urteil des Bundesgerichtes zu dieser Frage bedeutet, dass Mediationsklauseln in Verträgen zwar gültig vereinbart werden können, falls aber eine Partei später trotzdem das Gericht anruft, dieses auf die Klage einzutreten hat.

Begründet wird der Entscheid des Bundesgerichtes damit, dass Mediation ein freiwilliges Verfahren sei, dass man jederzeit beenden könne. Damit wäre es nicht sinnvoll, wenn ein Gericht auf eine Klage nicht eintreten würde, weil vorher kein Mediationsversuch gemacht worden sei, wenn denn eine Partei dies ablehnt. Zudem könnten sich die Verhältnisse seit der Vertragsunterzeichnung so verändert haben, dass keine Bereitschaft zur Mediation mehr vorhanden ist. Moralisch machen solche Klausel trotzdem Sinn.

Lesen Sie mehr über die neue Urteilsbesprechung auf https://www.zpo-cpc.ch/de/bger-4a-132-2019/

 

Im Namen des Vorstandes
Franziska Müller Tiberini, Präsidentin FSM