Aus-/Weiterbildung

Die FSM schafft Regelungen und Standards für Ausbildungen und Tätigkeiten im Bereich der Mediation. Sie anerkennt von Ausbildungsinstituten angebotene Lehrgänge und verleiht Titel an Mediator/-innen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 

Ziel der von der FSM aufgestellten Regelungen ist es, die Qualität von Ausbildung und Praxis im Bereich von Vermittlung und Mediation zu fördern und sicherzustellen.

Wie wird man Mediator:in?

Der Weg zum Mediator/zur Mediatorin führt über eine Berufsbiographie, in der Erfahrungen in Bearbeitung von Konfliktsituationen gemacht werden können. Häufig sind es Berufserfahrungen in juristischen, psychosozialen, pädagogischen, wirtschaftlichen und politischen Kontexten. Mediationsausbildungen sind Zusatzausbildungen und setzen in der Regel einen Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Höheren Fachschule voraus. Bei davon abweichenden beruflichen Voraussetzungen wird im Einzelfall geklärt, ob der Zugang zu einer Mediationsausbildung sinnvoll und möglich ist.

Ausbildungen in Mediation werden zu einem grossen Teil in zweiteiligen Bildungsgängen angeboten: Ein erstes Modul vermittelt Grundlagen der Mediation. Diese können in verschiedenen beruflichen Funktionen genutzt werden, um in Konflikten zu vermitteln oder um mittels mediativer Haltung und mediativer Arbeitsweise zu konstruktiver Konfliktbewältigung und Kooperation beitragen zu können. Solche Lehrgänge werden von der FSM als Ausbildung in «Vermittlung» anerkannt. Darauf aufbauend werden in einem zweiten Modul erweiterte und vertiefte Kompetenzen erworben, um Mediationen und mediationsnahe Verfahren der Konfliktklärung und -regelung durchführen zu können. Es gibt auch geschlossene Lehrgänge, die auf diese Zweiteilung der Ausbildung verzichten.

Wer eine vom FSM anerkannte Ausbildung in Mediation (mit Grundmodul und Aufbaumodul) abgeschlossen hat und einen Praxisnachweis (Falldokumentation) erbringt, kann die Anerkennung als «Mediator:in FSM» beantragen.

Die FSM publiziert ein Verzeichnis der Ausbildungsgänge, die vom Verband anerkannt sind.

Weiterbildung und Supervision

Mediator:innen benötigen Weiterbildung und Supervision, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern sowie ihre Praxis und ihre Haltung zu reflektieren, zu differenzieren und zu festigen.

Weiterbildung wird von Ausbildungsinstituten, Mediationsorganisationen und Fachgruppen angeboten. Supervision und Intervision findet in der Regel in selbstorganisierten Gruppen statt, sie können aber auch im Einzelsetting durchgeführt werden.

Weiterbildung / Supervision und Intervision dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der anspruchsvollen Dienstleistungen von Mediator:innen.

Ausbildungsreglement

Das Ausbildungsreglement (AR) umschreibt Mindeststandards für Ausbildungen/Qualifikationen sowie für Ausbildungsabschlüsse/Titel, die zu einer Anerkennung durch die FSM führen. Im Weiteren regelt es die entsprechenden Zuständigkeiten und Verfahren.

Ausbildungsreglement

Ausbildungsrichtlinien

In den Ausbildungsrichtlinien (ARL) werden die Vorgaben des Ausbildungsreglements (AR) betreffend Ausbildung in Vermittlung, Ausbildung in Mediation, Spezialisierungen in Mediation sowie Qualitätssicherung durch Weiterbildung ausführlich beschrieben.

Ausbildungsrichtlinien

Richtlinien für die Spezialisierung in Familienmediation

Richtlinien für die Spezialisierung in Baumediation

Weiterbildungsrichtlinien

Standardnachweis

Vom FSM anerkannte Mediator:innen unterstehen einer kontrollierten Weiterbildungspflicht, die im Minimum 60 Stunden innerhalb von drei Jahren umfasst. Dabei werden in einem begrenzten Umfang auch andere Leistungen angerechnet, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten als Mediator:innen dienen, z.B. eigene Lehr- oder wissenschaftliche Tätigkeit, Mitarbeit in Mediationsorganisationen, Praxisanleitung künftiger Mediator:innen und dokumentierte Praxis. Die Bestätigung des Titels durch die FSM erfolgt, wenn die dafür in AR und ARL festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Fragebogen Weiterbildungsnachweise

Modifizierter Nachweis

Personen, welche das 65. Altersjahr erfüllt haben und mindestens 12 Jahre als «Mediator:innen FSM» anerkannt waren, haben für die Weiterbildung nicht mehr zwingend den Standardnachweis zu erbringen. Im Übrigen bleibt für sie bezüglich Rechten und Pflichten alles wie bisher, wenn sie den Titel «Mediator:in FSM» weiterhin tragen wollen.

Regelung Modifizierter Weiterbildungsnachweis

Supervision

Für Personen, die im Rahmen von FSM-anerkannten Lehrgängen als Supervisor:innen tätig sind, wird vorausgesetzt, dass sie mit der Praxis der Mediation sowie theoretischen Grundlagen vertraut sind. Zudem verfügen sie über didaktische Kompetenzen, um Mediator:innen in Ausbildung darin zu unterstützen, ihre eigene Konfliktkompetenz, ihr Handeln in der Mediation und in mediativer Intervention (Denken, Fühlen und Handeln) sowie ihre Haltung zu reflektieren.

Die Kompetenz als Supervisor:in kann erworben werden entweder über eine Ausbildung in Supervision gemäss Standards des BSO und eine Mediationsausbildung oder über eine Ausbildung in Mediation und einen spezifizierten Lehrgang für Supervision in der Mediation im Umfang von mindestens 100 Stunden.

Die FSM führt eine Liste mit Personen, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Die von der FSM anerkannten Mediator:innen können diese Liste bei der Geschäftsstelle beziehen.

Antragsformular Aufnahme FSM-Liste Supervision

Berufsethik

Die aus dem Jahre 2008 stammenden Berufsregeln für Mediator:innen FSM sind per 1. Januar 2022 durch Berufsethische Leitlinien für Mediatorinnen und Mediatoren FSM abgelöst worden.

Ausbildungsreglement, Ausbildungsrichtlinien und Berufsethische Leitlinien für Mediatorinnen und Mediatoren FSM bilden einen Dreiklang im Interesse der Qualität von Vermittlung und Mediation.

Berufsethische Leitlinien umschreiben professionelles Verhalten von Mediator:innen im Rahmen einer Mediation. Sie leiten die mit Mediation befassten Personen im Prozess der Konfliktbearbeitung und stärken das Vertrauen in die Mediation in der Öffentlichkeit.

Die Einhaltung der berufsethischen Leitlinien ist unabdingbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit bei Tätigkeiten im Bereich der Mediation. Deshalb sind Kenntnis und Reflexion dieser Leitlinien wesentlicher Bestandteil der Ausbildung in Mediation.

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