Mediation

Seit einem halben Jahrhundert wird Mediation als professionelles Konfliktlösungsverfahren erfolgreich eingesetzt. 

Der konstruktive Umgang mit Konflikten leistet damit einen wesentlichen Dienst für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, sei es in Beziehungen, Familien, Nachbarschaft, Unternehmen und zunehmend auch im öffentlichen Raum. 

  • Dementsprechend vielfältig sind die Praxisfelder der Mediation.
    Mediation macht blockierte Wege frei.
  • Mediation trägt zu kreativen Lösungen bei.
  • Mediation öffnet Türen zu neuen Entwicklungen.

Konflikte haben eine konkrete Auswirkung: Sie können viel Energie, Zeit und Geld kosten. Die Erkenntnis und Erfahrung, dass verschiedene Ansichten, Interessen und Bedürfnisse als kreative Dynamik erlebt werden können, ist für alle Beteiligten ein Gewinn.
In verfahrenen Situationen kann Mediation Türen öffnen. Mediation bedeutet:

  • Vermittlung durch gute ausgebildete und erfahrene Mediatorinnen und Mediatoren;
  • strukturierte Suche nach für alle Parteien annehmbaren, konstruktiven Lösungen;
  • aussergerichtliche, selbstbestimmte und einvernehmliche Beendigung von Konflikten.

Die FSM umschreibt «Mediation» wie folgt:

Mediationen sind prinzipiengeleitete Formen der Konfliktklärung, bei der ergebnisoffene, allparteiliche Dritte (Mediator:innen) die Beteiligten darin unterstützen, in Konflikten selbstverantwortlich zu einvernehmlichen Regelungen zu finden.

So steht es im «Reglement für Ausbildungen im Bereich der Mediation».

Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Im folgenden Dokument hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Dr. Katja Windisch, Christoph Imhoos und Franziska Müller Tiberini eine informative Klärung dazu verfasst, was Mediation ist und welche Rolle das Recht spielt.

Mediation – Definition & Recht (Deutsch)
Médiation – définition et droit (Französisch)
Mediation – definition and law (Englisch)

Prinzipien der Mediation

Mediation ist ergebnisoffen und zukunftsorientiert.

Dies setzt einen grundsätzlichen Willen aller Beteiligten voraus, sich eigenverantwortlich und konstruktiv für eine Lösung des Konflikts einzusetzen. Mediation ist indessen keine Vergangenheitsaufarbeitung und hat nichts mit Schuldzuweisungen am Hut, sondern sucht nach Lösungen – im Hier und Jetzt und für die Zukunft.
 

Mediation basiert auf Freiwilligkeit.

Im Grundsatz ist die Teilnahme an einer Mediation freiwillig. Der Druck eines Konflikts auf die Beteiligten kann jedoch die Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Mediation mit einer Drittperson einschränken. Zu Beginn einer Mediation müssen meistens gewisse Widerstände überwunden werden. Alle Teilnehmenden haben jederzeit die Freiheit, die Mediation zu beenden oder zu unterbrechen. Den Grundsatz der Freiwilligkeit können Gerichte und/oder Behörden ausser Kraft setzen, wenn beispielsweise Kinder in schwierigen Ehescheidungs- und Kindesschutzverfahren betroffen sind. In diesen Fällen wird Mediation angeordnet – die Teilnahme wird zur Pflicht. 

Mediation verlangt Informiertheit.

Eine konstruktive Konfliktbearbeitung ist dann möglich, wenn allen Beteiligten die Informationen zur Verfügung stehen, die als Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen notwendig sind. Dazu gehören sowohl die materiellen Fakten als auch die gesetzlichen Ansprüche, Rechte und Pflichten. Informiert sein heisst auch, die eigenen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche zu kennen. 

Mediation braucht Offenheit.

Ein unterschiedlicher Wissensstand führt zu einem Machtgefälle unter den Beteiligten. Dies ist keine gute Basis für eine Mediation. Deshalb verpflichten sich die Parteien, alle für die Verhandlungen und Entscheidungen wichtigen Informationen allen Mediationsbeteiligten zugänglich zu machen. Dazu gehört, dass Bedürfnisse, Interessen und Gefühle möglichst offen ausgesprochen werden. 

Mediation ist vertraulich.

Vertraulichkeit ist ein wichtiger Grundsatz in der Mediation. Die Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, dass offengelegte Informationen innerhalb des Mediationssettings bleiben und nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeit und weitere Grundsätze und Regeln werden im Mediationsvertrag vereinbart.

Mediation basiert auf Selbstverantwortung.

In der Mediation bestimmen die am Konflikt Beteiligten den Inhalt des Gesprächs und suchen eigenverantwortlich nach der Lösung. Nur die Beteiligten selbst treffen Entscheidungen. Das erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft für sich einzustehen und seine Interessen autonom zu vertreten.

Mediation hat Vorrang.

Die am Konflikt Beteiligten verpflichten sich in der Regel, während der Mediation auf die Einleitung von gerichtlichen Verfahren zu verzichten oder bereits laufende Verfahren zu sistieren. 

Ablauf einer Mediation

Mediation ermöglicht erfahrungsgemäss in 70 Prozent der Fälle eine zukunftsgerichtete Klärung der Konflikte. In ihrer Mehrzahl können sie in durchschnittlich drei bis fünf Sitzungen beziehungsweise innerhalb von zwei bis drei Monaten lösungsorientiert geregelt werden.

Eine Mediation läuft (nach organisatorischen Vorbereitungen, Auftragsklärung und Mediationsvereinbarung in der Regel in folgenden Phasen ab:


  • Informations- und Themensammlung
  • Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
  • Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
  • Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
  • Entwurf einer Vereinbarung, Prüfung der Machbarkeit, Unterzeichnung


Ablauf und Dauer einer Mediation hängen wesentlich von der Komplexität des jeweiligen Falles und der Verhandlungsbereitschaft der am Konflikt beteiligten Personen ab.

Kosten einer Mediation

Die FSM erlässt keine Honorarregelung. Die Kosten werden vor Beginn einer Mediation ausgehandelt und in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Die Stundenansätze liegen erfahrungsgemäss zwischen 150.– bis 300.– CHF. Üblicherweise werden die Kosten von den Medianden zu gleichen Teilen übernommen. Abweichungen von dieser Regel können vereinbart werden.

Falls Medianden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird ihnen empfohlen, die Übernahme der Kosten bei der Versicherung zu beantragen. In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und ihnen das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt. In gewissen Kantonen ist die Kostenübernahme durch den Staat auch in anderen Fällen möglich.