Für Personen, die im Rahmen von FSM-anerkannten Lehrgängen als Supervisor:innen tätig sind, wird vorausgesetzt, dass sie mit der Praxis der Mediation sowie theoretischen Grundlagen vertraut sind. Zudem verfügen sie über didaktische Kompetenzen, um Mediator:innen in Ausbildung darin zu unterstützen, ihre eigene Konfliktkompetenz, ihr Handeln in der Mediation und in mediativer Intervention (Denken, Fühlen und Handeln) sowie ihre Haltung zu reflektieren.
Die Kompetenz als Supervisor:in kann erworben werden entweder über eine Ausbildung in Supervision gemäss Standards des BSO und eine Mediationsausbildung oder über eine Ausbildung in Mediation und einen spezifizierten Lehrgang für Supervision in der Mediation im Umfang von mindestens 100 Stunden.
Die FSM führt eine Liste mit Fachpersonen, welche diese Voraussetzungen erfüllen.