Die Anerkennung als Mediator FSM ist ein Zeichen für qualifizierte und professionelle Mediationsarbeit. Damit diese Qualität langfristig gewährleistet bleibt, setzt die FSM auf kontinuierliche Weiterbildung und fachliche Weiterentwicklung.
Hier finden Sie alle Informationen dazu, welche Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Titels gelten, wie Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllen und welche Möglichkeiten Ihnen für Ihre persönliche Weiterentwicklung offenstehen.
Bleiben Sie fachlich am Puls, erweitern Sie Ihre Kompetenzen und sichern Sie die Qualität Ihrer Tätigkeit als Mediator:in FSM.
Vom FSM anerkannte Mediator:innen unterstehen einer kontrollierten Weiterbildungspflicht, die im Minimum 60 Stunden innerhalb von drei Jahren umfasst. Dabei werden in einem begrenzten Umfang auch andere Leistungen angerechnet, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten als Mediator:innen dienen, z.B. eigene Lehr- oder wissenschaftliche Tätigkeit, Mitarbeit in Mediationsorganisationen, Praxisanleitung künftiger Mediator:innen und dokumentierte Praxis.
Fragebogen Weiterbildungsnachweis 2024 - 2026 beziehen
Fragebogen Weiterbildungsnachweis 2025 - 2027 beziehen
Bitte senden Sie den Fragebogen vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an die Geschäftsstelle zu. In begründeten Ausnahmefällen kann für den Nachweis der Weiterbildung eine Nachfrist von maximal 6 Monaten gewährt werden.
Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. In der jährlichen Titelgebühr von CHF 250.- ist die Bearbeitung des Weiterbildungsnachweises enthalten.
In 3 Jahren werden 60 Stunden persönlicher Weiterbildung erwartet. Diese umfasst 20 Stunden mit eigener Mediationstätigkeit verbundene Supervision/Intervision sowie 40 Stunden im Rahmen von mindestens zwei der im Folgenden genannten Lernformen und Erfahrungsfelder:
Personen, welche das 65. Altersjahr erfüllt haben und mindestens 12 Jahre als «Mediator:innen FSM» anerkannt waren, haben für die Weiterbildung nicht mehr zwingend den Standardnachweis zu erbringen. Im Übrigen bleibt für sie bezüglich Rechten und Pflichten alles wie bisher, wenn sie den Titel «Mediator:in FSM» weiterhin tragen wollen.
Für Personen, die im Rahmen von FSM-anerkannten Lehrgängen als Supervisor:innen tätig sind, wird vorausgesetzt, dass sie mit der Praxis der Mediation sowie theoretischen Grundlagen vertraut sind. Zudem verfügen sie über didaktische Kompetenzen, um Mediator:innen in Ausbildung darin zu unterstützen, ihre eigene Konfliktkompetenz, ihr Handeln in der Mediation und in mediativer Intervention (Denken, Fühlen und Handeln) sowie ihre Haltung zu reflektieren.
Hier finden Sie die Liste von Fachpersonen, die für Supervision im Bereich Mediation angefragt werden können. Sie verfügen über entsprechende Fach- und Praxiserfahrung und bieten Einzel- und/oder Gruppensupervisionen für Mediator an. Die Kontaktaufnahme sowie die Vereinbarung von Rahmenbedingungen, Terminen und Kosten erfolgen direkt mit der jeweiligen Supervisorin bzw. dem jeweiligen Supervisor.
In den Richtlinien finden Sie detaillierte Informationen zu den Anforderungen rund um den Weiterbildungsnachweis sowie die Handhabung von Spezialfällen.
Eine erste Anerkennung als «Mediator:in FSM» nach einem längeren Unterbruch seit der Ausbildung oder eine Wiederanerkennung nach Verlust des Titels wegen ungenügendem Nachweis an geforderten Weiterbildungsleistungen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Bezug zur Mediation
Der/die Antragsteller:in weist nach, dass er/sie hinsichtlich Praxis in Mediation bzw. mediativem Handeln, Weiterbildung, Intervision/Supervision oder Mitwirkung in einer Fachgruppe zumindest in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag in einer Weise aktiv war, die einen dauernden Bezug zur Mediation ermöglicht hat.
Zeitlicher Rahmen
Der/die Antragsteller:in hat die unter den Ziffern 1 bis 5 genannten Weiterbildungsleistungen in der Richtlinie für Ausbildungen im Bereich der Mediation (siehe Ziffer V./1.1) im Umfang von 60 Stunden innerhalb von 3 Jahren erfüllt. Mehr als 3 Jahre zurückliegende Leistungen können nicht angerechnet werden.