Die dokumentierte Praxis bezieht sich auf einen mediativen Prozess.
Wie Mediationsverfahren oder mediationsähnliche Konfliktvermittlungen, die geeignet sind, Mediationskompetenz im Sinne der in den Ausbildungsrichtlinien formulierten Lernziele sichtbar zu machen.
Mediationen sind prinzipiengeleitete Formen der Konfliktklärung, bei der ergebnisoffene, all parteiliche Dritte (Mediator:innen) die Beteiligten darin unterstützen, in Konflikten selbstverantwortlich zu einvernehmlichen Regelungen zu finden.
Wenn einzelne Prinzipien der Mediation wie Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Selbstverantwortlichkeit nicht oder nur beschränkt eingehalten werden können, und wenn die Vermittlungsperson wegen ihrer besonderen Rolle in ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit eingeschränkt ist, muss dies explizit transparent gemacht werden, und zwar in der Kommunikation mit den Konfliktbeteiligten als auch in der Falldokumentation.
In einer mediationsähnlichen Konfliktvermittlung müssen die wesentlichen Schritte gemäss Struktur der Mediation, insbesondere eine vertiefte Klärung dessen, worum es den Konfliktbeteiligten geht (Interessen, Bedürfnisse, Anliegen, Emotionen, Motive), angewendet und dargestellt werden.
Die Dokumentation bezieht sich auf supervidierte selbständige Mediationspraxis oder Co-Mediation (vorzugsweise mit einem/einer von der FSM anerkannten Mediator:in), inklusive Auftragsklärung, Telefonate, Vorbereitung, Einzelgespräche. Idealerweise handelt es sich um einen Fall. Maximal kann sich die Dokumentation auf zwei Fälle beziehen.
Die Führung der Gespräche im mediativen Prozess bzw. in Anwesenheit der am Streit Beteiligten umfasst mindestens 6 Stunden (z.B. 4 Sitzungen à 1.5 Stunden oder im Bereich Wirtschaft/Umwelt eine Sitzung à 6 Stunden). Es kann sich um eine bezahlte Dienstleistung, eine Aufgabe im Rahmen einer Institution, ein politisches Amt oder um eine freiwillige Tätigkeit handeln.
Ausbildungsinstitute können nach sorgfältiger Prüfung mehr als zwei Fälle zulassen, um die 6 Stunden Mediationsgespräche zu dokumentieren. Sie tragen damit spezifischen Praxisrealitäten Rechnung. Die erforderlichen Kompetenzen in der Fallbearbeitung und in der Reflexion müssen jedoch nachvollziehbar sein.